Der Beitrag bezieht sich jeweils auf einen Monat; der August bleibt beitragsfrei. Das Mittagessen wird extra berechnet. Das Studierendenwerk Mannheim ist berechtigt, Beitragserhöhungen vorzunehmen. Die Höhe des privatrechtlichen Leistungsentgeltes wird im Rahmen des zu erstellenden Wirtschaftsplanes errechnet.
Ganztags: Krippe |
245,00 € |
Ganztags: > 3 Jahre |
160,00 € |
Verpflegung: | 48,00 € |
Stand: 1. August 2023
Ganztags: Krippe |
350,00 € |
Ganztags: > 3 Jahre |
240,00 € |
Verpflegung: | 48,00 € |
Stand: 1. August 2023
*Voraussetzung für den Beitrag für Studierende ist die Immatrikulation von beiden Sorgeberechtigten an einer der folgenden Hochschulen: Universität Mannheim, Hochschule Mannheim, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, Popakademie Baden-Württemberg oder Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim.
Der Geschwisterrabatt für jedes weitere beim Studierendenwerk betreute Kind beträgt 20 %.
Das Frühstück bringen die Kinder selbst mit. Das Mittagessen wird täglich frisch in der Mensa des Studierendenwerks zubereitet. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure steht den Kindern permanent zur freien Verfügung und wird auch während der Mahlzeiten gereicht.